Sparkassen Zeitung

Economy

Insight Brüssel

Ausgabe #3/2017 • Next Generation

Mit dem Büro des Österreichischen Sparkassenverbandes in Brüssel sind die Sparkassen stets top über wichtige Entscheidungen und Entwicklungen auf EU-Ebene informiert. Hier die aktuellsten News aus der EU-Hauptstadt.

Grundsätze zur KMU-Finanzierung

Die Europäische Sparkassenvereinigung, deren Mitglied auch der Österreichische Sparkassenverband ist, hat zusammen mit vier weiteren europäischen Bankenverbänden eine Reihe von Grundsätzen vorgelegt, um qualitativ hochwertige Rückmeldungen zu Kreditanträgen zu fördern. Sie sollen KMU-KlientInnen ermöglichen, die Gründe für die Entscheidung der Bank besser zu verstehen. Durch Unterstützung der Finanzierungskapazitäten, Verbesserung des Finanzwissens und den Zugang zu Finanzierungen für wirtschaftlich fundierte Projekte soll ein günstigeres Umfeld für Unternehmen in Europa geschaffen werden.

Der europaweite Bankensektor mit seiner zentralen Finanzierungsfunktion unterstützt die EU-Ambitionen für die Kapitalmarktunion, die Verbesserung des Zugangs der KMU zu Finanzmitteln. ESBG-Geschäftsführer Chris De Noose: „Diese Grundsätze werden am effizientesten sein, wenn sie in einer Weise angewendet werden, die die Vielfalt des EU-Bankensektors respektiert und den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität folgt, die für die Erhaltung einer gesunden Dosis der Vielfalt von entscheidender Bedeutung sind.“

Die ESBG unterstützt aktiv die Initiative zur Verstärkung der Rückmeldungen für KMU, wenn ihre Kreditanträge nicht erfolgreich sind – vor allem in jenen Ländern, in denen nationale Initiativen zur Erleichterung dieses Dialogs noch nicht vollständig entwickelt sind. 

Screen scraping: to be or not to be
Geben BankkundInnen Sicherheitsmerkmale an dritte Zahlungsdienstleister weiter, so haben diese den gleichen Zugriff auf die Daten des Online-Bankings wie die KundInnen selbst. Dieses automatische Auslesen nennt man Screen Scraping. Die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) und die im Mai von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vorgelegten Entwürfe für regulatorische Standards (RTS) über die Kommunikation zwischen Bank und DrittanbieterInnen schränken diesen direkten Zugriff auf Kundendaten ein. Dritte ZahlungsdienstleisterInnen werden nach einer Übergangsfrist nach Inkrafttreten dieser RTS nur mehr indirekt, über eine eigens einzurichtende Schnittstelle, auf Kundendaten zugreifen dürfen, die sie für Zahlungsauslöse- oder Kontoinforma-
tionsdienste benötigen.

Ein Aufschrei in der Fintech-Community hat bewirkt, dass die Europäische Kommission nun eine „abgespeckte“ Form des Screen Scrapings erlauben will. Für den Fall, dass der indirekte Zugang länger als 30 Sekunden nicht funktioniert, muss ein direkter Zugriff ermöglicht werden. In diesem Fall sollte nur auf jene Daten zugegriffen werden, die für die entsprechende Dienstleistung nötig sind. De facto ist aber wieder ein Auslesen des gesamten Online-Banking-Inhalts der KundInnen möglich. Dem will die Kommission durch Dokumentationspflichten entgegenwirken. DrittanbieterInnen müssen alle Protokolldaten über ihre Zugriffe an die jeweilige Bank und Aufsicht aushändigen. Diese wiederum wird prüfen müssen, ob alle Zugriffe rechtens waren. Ob „Screen Scraping light“ in dieser Form kommen soll, wird gerade zwischen EBA und Kommission ausdiskutiert.