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Insight Brüssel

Ausgabe #3/2019 • Jung, Talentiert, Gesucht ...

Immer am Puls des europapolitischen Geschehens: Die Vertretung des österreichischen Sparkassenverbandes in Brüssel ist live vor Ort, um stets über wichtige Entscheidungen, Entwicklungen und Erfolge auf EU-Ebene informieren zu können. Hier sind die aktuellsten News aus der EU-Hauptstadt.

FINNLAND ÜBERNIMMT DIE EU-RATSPRÄSIDENTSCHAFT

Die dritte EU-Ratspräsidentschaft Finnlands hat am 1. Juli 2019 begonnen und damit jene von Rumänien abgelöst. Das Land mit seinen 5,5 Millionen EinwohnerInnen wird in den nächsten Monaten zum Zentrum der EU werden. Eine große Aufgabe für eines der am dünnsten besiedelten Länder Europas und dessen neue Regierung: Finnland hat im April 2019 Parlamentswahlen abgehalten, am 6. Juni wurde die Regierung von Ministerpräsident Antti Rinne ernannt. Der Österreichische Sparkassenverband (ÖSPV) war bereits Mitte Juni in Helsinki, um dem finnischen Finanzministerium die Prioritäten unserer Sparkassengruppe zu präsentieren. Neben allgemeinen Themen wie der Regionalität und Proportionalität wurden auch technische Dossiers besprochen. Vor allem liegen den nordischen Akteuren die Bekämpfung der Geldwäsche, das Vorantreiben einer Kapitalmarktunion und die Nachhaltige Finanzierung am Herzen. Die Finnen zweifeln daran, dass die europäischen Banken im Vergleich zu den US-Amerikanern und Asiaten genügend wettbewerbsfähig sind. Aus ihrer Sicht sollten europäische Banken dringend profitabler werden und deutlich mehr Fokus auf den digitalen Bereich legen.

EU-MEHRWERTSTEUER-RICHTLINIE SOLL WIEDER GEÄNDERT WERDEN

Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs im elektronischen Geschäftsverkehr vorgelegt. Um diesen zu verhindern, sollen Zahlungsdienstleister den Steuerbehörden künftig entsprechende Daten liefern: Wenn sie im Lauf eines Quartals mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge an denselben Zahlungsempfänger ausführen, sollen sie Aufzeichnungen vornehmen und diese an die nationale Steuerbehörde melden. Die nationale Behörde wiederum soll diese Daten an eine noch einzurichtende EU-Datenbank liefern, die den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten gewährleisten soll. Laut Kommissionsvorschlag fallen unter die Aufzeichnungspflichten die Informationen zur Identifizierung des Zahlungsdienstleisters, des Zahlungsempfängers sowie der Zahlung selbst. Binnen zehn Tagen nach Quartalsende sind diese Aufzeichnungen der nationalen Behörde zu melden und müssen zwei Jahre aufbewahrt werden. Die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs wird vom ÖSPV unterstützt, den Zahlungsdienstleistern dürfen dadurch jedoch keine erheblichen bürokratischen Mehrbelastungen entstehen. Umfangreiche technische Änderungen in den IT-Systemen wären erforderlich. Darüber hinaus ist der Vorschlag als technisch unausgegoren zu bewerten, da er Feinheiten des Zahlungsverkehrs nicht berücksichtigt. Der Sparkassenverband ist daher in intensivem Kontakt mit den zuständigen Stellen, um auf die Unverhältnismäßigkeit dieser Initiative hinzuweisen.

EU-MASSNAHMEN ZUR GELDWÄSCHEBEKÄMPFUNG

Obwohl die Umsetzungsfrist für die 5. Geldwäsche-Richtlinie (5. GW-RL) noch nicht abgelaufen ist, arbeitet man auf EU-Ebene bereits an der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens zur Geldwäschebekämpfung. Ausgehend von der 5. GW-RL wurde am 10. Jänner 2019 ein multilaterales Übereinkommen zwischen EZB und den zuständigen Behörden unterzeichnet, das die praktischen Modalitäten für den erforderlichen Informationsfluss zwischen den Behörden regelt. Parallel dazu wurde im Zuge des ESAs-Review eine Stärkung der Befugnisse der EBA in Bezug auf die Geldwäsche-Aufsicht vorgesehen. Ab 1. Jänner 2020 werden diese bei der EBA zentralisiert.