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Insight Brüssel

Ausgabe #September/2020 • FLEXIBILITY

„DIE EU HAT IN DEN LETZTEN JAHREN ÜBERS ZIEL HINAUSGESCHOSSEN“

Der deutsche Europa-Parlamentarier Engin Eroglu hat auf Einladung des Österreichischen Sparkassenverbandes (ÖSPV) den Erste Campus besucht. ÖSPV-Generalsekretär Franz Portisch diskutierte mit ihm sparkassenrelevante Themen, wie etwa eine Reform der EU-Wertpapierregulierung. Eines kam dabei klar heraus: Es braucht weniger Bürokratie und mehr Finanzbildung.

Die EU-Bürgerinnen und -Bürger sind im internationalen Vergleich keine Freunde des Wertpapiers. Besonders österreichische und deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher sind als Sparmeister bekannt. Wie bewerten Sie die Wertpapierkultur in unserem Sprachraum?

Engin Eroglu: Zum großen kulturellen Erbe Europas zählt die Aktienkultur sicher nicht. Abgesehen von wenigen Ländern, wie das Vereinigte Königreich oder die Niederlande, sind die Europäerinnen und Europäer ein Volk der Sparer, aber nicht der Aktionäre. Dennoch kann die Bedeutung des Sparens nicht hoch genug eingeschätzt werden. Mindestens zwei bis drei Monatseinkommen sollten immer auf dem Sparbuch liegen, um für unvorhergesehene Ereignisse abgesichert zu sein. Gerade in der aktuellen Pandemie-Zeit, in der Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit steigen, sieht man, wie wichtig es ist einen Notgroschen zu haben. Im Moment haben wir Sparzinsen, die gegen Null tendieren. Gleichzeitig haben wir eine Inflation von zwei Prozent. Langfristig müssen wir wieder zu einer Situation zurückfinden, in der das Kapital für und nicht gegen die Sparerinnen und Sparer arbeitet. Bis dahin müssen Kundinnen und Kunden auf Alternativen zurückgreifen, um sich auf längere Sicht ein finanzielles Polster aufzubauen. Das können zum Beispiel Immobilien sein, oder eben eine Wertpapieranlage.

Was kann ein EU-Abgeordneter beitragen, damit eine Änderung des Anlageverhaltens bewirkt wird?

Eroglu: Da die Regelung der Finanzmärkte in der Kompetenz der EU liegt, entsteht kein Gesetz ohne Mitwirkung des EU-Parlaments. Darüber hinaus bin ich Mitglied im zuständigen Fachausschuss des Parlaments und arbeite daher maßgeblich daran mit, wie der Rechtsrahmen für Finanzdienstleistungen gestaltet wird. In meiner Arbeit als Abgeordneter profitiere ich auch von meiner beruflichen Erfahrung, die ich im deutschen Sparkassensektor, beginnend mit meiner Ausbildung zum Bank- und Sparkassenkaufmann in einer Kreissparkasse, gemacht habe. Das bedeutet, ich weiß sehr gut, was es heißt, EU-Recht in der Praxis anzuwenden, und kann daher Klagen über Regulierungswellen gut nachvollziehen. Als Mitglied des Verwaltungsrats einer deutschen Sparkasse merke ich die Auswirkungen jeder EU-Regulierung. Als Abgeordneter ist es wichtig, einen Ausgleich zwischen den Interessen zu schaffen. Einerseits Informations-, Dokumentations-, Meldepflichten et cetera nicht ausufern zu lassen und andererseits für ein hohes Verbraucherschutzniveau zu sorgen. Die EU hat in den letzten Jahren übers Ziel hinausgeschossen. Daher ist es wichtig, als Gesetzgeber den Rechtsrahmen zu korrigieren, um den Markt wieder attraktiv zu gestalten. Sowohl für die Angebotsseite als auch für die Nachfrageseite. In der EU sind viele Überprüfungsprozesse angelaufen, zum Beispiel zur Finanzmarktrichtlinie MiFID II, die gewährleisten sollen, dass das
Interesse an einer Kapitalmarktveranlagung wieder wächst.

Stichwort Finanzmarktrichtlinie: Die MiFID II wird als Bürokratiemonster bezeichnet, das Verbraucherinnen und Verbraucher eher vom Kapitalmarkt vertreibt als sie anzieht. Welchen konkreten Änderungsbedarf sehen Sie?

Von links: Franz Portisch; Philip List,
Direktor Erste Financial Life Park;
Nina von Gayl, Kuratorin Erste Financial Life Park,
und Engin Eroglu beim Besuch des FLiP

Eroglu: Brüssel hat hier in den letzten Jahren deutlich überzogen. Die Menge an Papier, die normale Privatanlegerinnen und Privatanleger für ein Standardinvestment in die Hand bekommen, ist kontraproduktiv. Der enorme Aufwand in der Anlageberatung führt in der Praxis zu einer Verdrängung von seriösen Anbieterinnen und Anbietern. Der Mittelschicht werden dadurch zu wenige Möglichkeiten geboten, in Wertpapiere zu investieren. Wir müssen stattdessen zu einem „weniger ist mehr“ kommen. Die zentralen Informationen, wie die Möglichkeit eines Totalverlusts, müssen für Anlegerinnen und Anleger klar sein. Das können Bankkundinnen und Bankkunden lesen und verstehen. Darüber hinaus könnte es eine Möglichkeit sein, neben professionellen Anlegerinnen und Anlegern sowie Neulingen eine dritte Kategorie für erfahrenere Privatkundinnen und Privatkunden einzuführen. Ideal wäre, wenn Kundinnen und Kunden ein Optout aus der Regulierung bekommen. Mündige Kundinnen und Kunden möchten für sich selbst verantwortlich sein und von überbordendem Papierkram verschont bleiben.

Was kann die EU noch tun, um das Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher am Kapitalmarkt zu steigern? Wäre zum Beispiel mehr Finanzbildung ein sinnvoller Beitrag, die finanzielle Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken?

Eroglu: Obwohl die Kompetenz in Bildungsfragen bei den Mitgliedstaaten liegt, ist die EU sehr aktiv, um die finanzielle Bildung zu fördern. Der Hinweis auf die Bedeutung der finanziellen Bildung ist als Bestandteil des Finanzdienstleistungs-Aktionsplans von 2005 in einer eigenen Mitteilung von 2007, in der European Skills Agenda, im EU-Schlüsselkompetenzkatalog sowie in weiteren Rechtsakten enthalten. Die EU ist daher ein wichtiger Anreizgeber, um die Mitgliedstaaten zu motivieren, das Finanzbildungsangebot zu erweitern. Finanzbildung ist ein wesentlicher Beitrag, Verbraucherinnen und Verbraucher dabei zu unterstützen, sachlich fundierte Entscheidungen zu treffen.