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Ausgabe #3 Juli/2021 • NACHHALTIGKEIT

NEUE EU-INITIATIVE ZUR STÄRKUNG DER FINANZBILDUNG

Die EU-Kommission überlegt ständig, wie sie die Finanzkompetenz ihrer BürgerInnen schärfen kann. Die österreichischen Sparkassen nehmen in der EU eine Vorreiterrolle im Bereich Finanzbildung ein. So wundert es nicht, dass bei zahlreichen Gelegenheiten unsere VertreterInnen auf EU-Konferenzen vom österreichischen Beispiel berichten. Endlich hat nun die EU den Entschluss gefasst, in diesem Bereich mehr zu tun. Dank der Erfahrung der OECD im Bereich Bildung (Stichwort: Pisa-Tests) wird die Kommission gemeinsam mit der OECD bzw. ihrem Internationalen Netzwerk für Finanzbildung (INFE) einen Rahmen für Finanzbildung erarbeiten. Es geht darum, Standards zu schaffen, die in der gesamten EU verwendet und anerkannt werden. So soll der Finanzbildungskompetenzrahmen zum Beispiel mit dem europäischen Sprachkompetenzrahmen verglichen werden können, bei dem AnfängerInnen mit einem A1-Niveau beginnen und fließende SprecherInnen ein C2-Niveau haben. In ähnlicher Weise wird der Rahmen für finanzielle Kompetenz die Kenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen beschreiben, die jemand entwickeln muss, um sein finanzielles Wohlergehen während seines gesamten Lebens zu unterstützen. Obwohl die EU-VerbraucherschützerInnen den positiven Effekt der Finanzbildung bezweifeln, ist die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness vom Nutzen der neuen EU-Initiative überzeugt: „Finanziell gebildete Menschen sind besser in der Lage, Risiken zu diversifizieren. Sie neigen weniger dazu, sich übermäßig zu verschulden und erkennen darüber hinaus leichter Betrug und Schwindel.“ Um sicherzustellen, dass der Referenzrahmen auch für die Privatwirtschaft nützlich ist, arbeiten wir eng mit Kommission und OECD zusammen. Die Idee, unseren FLiP2Go-Bus nach Brüssel zu bringen, um unser Beispiel zu veranschaulichen, ist für die Zeit nach Corona fix eingeplant.

ESG-BERICHTSPFLICHTEN AUCH FÜR NICHT-BANKEN

Als weiteren Teil ihres Nachhaltigkeitspaketes hat die EU-Kommission Änderungen an der Richtlinie über die Nichtfinanzielle Berichterstattung vorgelegt. Die Kommission will nicht nur den Namen in „Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen“ ändern, sondern vor allem den Anwendungsbereich deutlich ausdehnen. Künftig sollen alle Unternehmen mit mehr als 250 MitarbeiterInnen und nicht nur börsennotierte darüber berichten, wie sich die Aktivitäten des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsbelange (ESG-Faktoren) auswirken sowie auch darüber, welche Folgen die Nachhaltigkeitsfaktoren auf das Unternehmen selbst haben. Aus Sicht der Finanzmarktteilnehmer, die durch Spezialgesetzgebung ohnedies bereits zu mehr ESG-Transparenz verpflichtet sind, wird es künftig leichter sein, zu den erforderlichen Daten zu kommen, was insbesondere für klimabedingte finanzielle Risiken gilt. Das steigende Interesse an Nachhaltigkeitsinformationen, die etwa für Anlageprodukte nötig sind und die die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards anstreben, wird besser bedienbar sein. Den Vorschlag der Kommission kann man daher durchaus als hilfreich für die Finanzwirtschaft bewerten. Die finale Ausgestaltung des Änderungsvorschlages ist aber noch nicht absehbar. Wie mittlerweile üblich, wird die Kommission die Details, wie konkret über ESG-Faktoren zu berichten ist, in sogenannten Delegierten Rechtsakten festlegen. Diese sollen bis 31. Oktober 2022 und 31. Oktober 2023 vorgelegt werden. Vorab werden entsprechende Konsultationen der Marktteilnehmer durchgeführt werden, was ermöglichen wird, Verbesserungsvorschläge zu den Details an die Kommission zu übermitteln. Besonders wird darauf hinzuwirken sein, dass ein kohärenter Rechtsrahmen entsteht und ein Wildwuchs an Definitionen und widersprüchlichen Verpflichtungen vermieden wird. Die Kommission schlägt vor, dass die neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten zum ersten Mal für das Finanzjahr 2023 (also im Jahr 2024) erfüllt werden sollen. Der Österreichische Sparkassenverband appelliert hier vor allem an die EU-Gesetzgeber für realistische Fristen zu sorgen, damit den Normunterworfenen Unklarheiten in der Anwendung erspart bleiben.

Foto: "Europa-Flagge Brüssel" Shutterstock