Sparkassen Zeitung

Economy

185 Millionen Euro für Start-ups

Ausgabe #4/2016 • Open for Business

Nach dem Kanzlerwechsel werden nun neue Akzente gesetzt: Neo-Kanzler Christian Kern (SPÖ) hat die Zeichen der Zeit erkannt und sich noch vor dem Sommer mit dem Koalitionspartner ÖVP auf ein Start-up-Paket verständigt. Ab 2017 will die Bundesregierung im Lauf von drei Jahren beachtliche 185 Millionen Euro in die Start-ups pumpen. Zusätzlich sollen 100 Millionen Euro an Garantien für die Startphase von innovativen neuen Unternehmen aufgewendet werden. Damit sollen 1.000 neue Start-ups entstehen und 10.000 bis 15.000 Jobs geschaffen werden. Obwohl noch an der legistischen Umsetzung gefeilt wird und man sich auch auf eine Start-up-Definition einigen muss, sind alle politischen Proponenten sicher, dass man das Paket bis Anfang 2017 auf Kurs hat. Doch was ist im Start-up-Paket eigentlich drin? Die Sparkassenzeitung zeigt, wo der Hebel angesetzt werden soll:

SPIN-OFFS DER UNIVERSITÄTEN:
Spezielle Gründungs-Fellowships sollen in Zukunft WissenschaftlerInnen, aber auch StudentInnen mit innovativen Ideen die Gründung eines Unternehmens aus Universitäten und anderen Einrichtungen erleichtern. Zum Beispiel sollen Gehaltskosten finanziert oder es soll der Zugang zu akademischen Infrastrukturen ermöglicht werden. ForscherInnen sollen sich auf die Umsetzung ihrer Idee konzentrieren können. Die Vergabe des Förderprogramms soll durch ein Board mit WirtschaftsvertreterInnen aus dem Risikokapitalbereich erfolgen. Fünf Millionen Euro pro Jahr sind über einen Zeitraum von drei Jahren für dieses Programm vorgesehen. Damit sollen rund 50 ForscherInnen ihre Projekte verwirklichen können.

24-H-QUICKCHECK:
Die Wartezeiten bei FFG- und aws-Förderungen sollen durch diese Maßnahme reduziert werden. Wer einen Antrag auf einen Quickcheck stellt, soll innerhalb von 24 Stunden eine verlässliche Rückmeldung erhalten, ob das Projekt Chancen auf eine Förderung hat.

EXTRAGELD FÜR DEN AWS BUSINESS ANGEL FONDS:
Mit dem 2013 gegründeten Fonds wurden schon bisher Technologie-Investments ausgewählter Business Angels verdoppelt. Die vorhandenen 22,5 Millionen Euro sind aber bereits aufgebraucht und nun soll der Fonds um weitere fünf Millionen 2016 und 2017 aufgestockt werden. Zusammen mit den Co-Investments durch Business Angels stehen damit weitere 20 Millionen Euro zur Verfügung.

SEED-FINANZIERUNG
Die aws-PreSeed- und aws-Seed-Finanzierungen sind schon heute eine große Unterstützung für heimische Startups. Bis 2018 sollen nun zusätzlich 20 Millionen Euro in Seed-Finanzierungen – das ist die Finanzierung eines Unternehmens im Anfangsstadium – gesteckt werden.

MEHR KREDIT MIT AWS-GARANTIEN:
Die Stärkung des aws-Garantieangebots hilft Start-ups sich günstige Kredite von Banken zu holen. Grund: Übernimmt die Förderbank des Bundes eine Garantie, fällt es auch einer Bank angesichts der strengen Regularien leichter, dem jeweiligen Unternehmen einen Kredit zu geben. Schon heute übernimmt die aws Garantien im Ausmaß von rund 200 Millionen Euro. Dieses Volumen soll nun um weitere 100 Millionen Euro aufgestockt werden. Das soll Innovationsund Wachstumsprojekte mit einem Volumen von insgesamt 350 Millionen Euro möglich machen. Zudem sollen durch diese Maßnahme 9.000 Jobs geschaffen werden.

Im Juni, vor der Sommerpause, sorgte die Bundesregierung für eine Überraschung in der Start-up-Szene. Im Rahmen eines eigens geschnürten Start-up-Pakets will sie ab 2017 mit zusätzlichen 185 Millionen Euro Österreich zum Gründerland machen. Doch was dürfen Start-ups wirklich erwarten?

PATENTSCHECK FPR START-UPS:
In Zukunft sollen Start-ups und GründerInnen in Österreich mehr Sicherheit für ihre Ideen, Technologien, Marken und Produkte bekommen. Start-ups sollen nun eine Gutschrift von 10.000 Euro für Leistungen der Patentämter bekommen. Mit der Gutschrift sind 80 Prozent der Leistung abgedeckt, die restlichen 20 Prozent sind vom Start-up selbst zu bezahlen. Mit dem Gutschein kann man sich zum Beispiel beraten lassen, ob man ein Produkt oder eine Marke überhaupt patentieren lassen kann.

"PROVISIONAL APPLICATION" NACH US-VORBILD:
Start-ups können schon bald beim Patentamt auch noch nicht völlig ausgereifte Ideen oder Technologien hinterlegen, wodurch sich das Start-up auf die weitere Entwicklung und die Vermarktungsmöglichkeiten konzentrieren kann. Die Entscheidung, ob ein Patent dann tatsächlich angemeldet wird, erfolgt erst dann, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Idee absehbar ist.

KMU-FINANZIERUNGSPAKET:
Die Finanz- und Wirtschaftskrise erschwerte vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen die Aufnahme eines Bankkredits. Das KMU-Finanzierungspaket soll Abhilfe schaffen: Finanzierungsgesellschaften für Klein- und Mittelbetriebe sollen Gelder von InvestorInnen bündeln und sich damit in Unternehmen einkaufen. Das KMU-Finanzierungspaket soll einen modernen und flexiblen steuerlichen Rahmen für KMU-Finanzierungsgesellschaften und deren InvestorInnen schaffen. Die maximale Beteiligungshöhe wird von 1,5 auf 15 Millionen Euro pro Zielgesellschaft und Beteiligungszeitraum erhöht.

STEUERZUCKERL FÜR INVESTORINNEN:
Auf Ebene der KMU Finanzierungsgesellschaft werden eine Steuerneutralität von Veräußerungsgewinnen und -verlusten für den Finanzierungsbereich sowie eine Gebührenbefreiung festgelegt. InvestorInnen in die KMU-Finanzierungsgesellschaft sind bei Ausschüttungen bis 15.000 Euro steuerbefreit. Das sollte vor allem private KapitalgeberInnen mobilisieren und jene Unternehmen erreichen, die wachsen und Arbeitsplätze schaffen wollen.

RISIKOPRÄMIE:
Um den österreichischen Risikokapitalmarkt anzukurbeln gibt es ebenfalls ein neues Förderprogramm. Mit dem „Zuschuss Risikokapitalprämie“ der aws sollen Beteiligungen durch InvestorInnen mit insgesamt 15 Millionen Euro gefördert werden. InvestorInnen, die kumuliert bis zu 250.000 Euro Geschäftsanteile an jungen, innovativen Start-ups erwerben, können bis zu maximal 20 Prozent des Beteiligungsbetrags von der aws rückerstattet bekommen. Die Einreichung erfolgt „online“ über die aws-FördermanagerInnen. Bezugsfähig sind natürliche und juristische Personen, ausgenommen sind aber Fonds. Als Beteiligungen gelten zudem nur Investitionen in das Eigenkapital. Diese Maßnahme gilt befristet auf drei Jahre und wird rechtzeitig vor Auslaufen auf ihre Wirksamkeit oder allfällige Verlängerung geprüft.

FÖRDERUNG VON LOHNNEBENKOSTEN:
Das Thema Lohnnebenkosten ist ein Dauerbrenner in Österreich. Jetzt sollen zumindest Start-ups eine Erleichterung bekommen. Start-ups schaffen im Schnitt bereits im ersten Jahr der Gründung mehr als zwei Jobs und sind damit beschäftigungsintensiver als die Masse der Neugründungen. In Zukunft werden Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge)
für drei MitarbeiterInnen für drei Jahre mit einem Gesamtvolumen von rund 100 Millionen Euro gefördert. Die Förderung verringert sich dabei jährlich um ein Drittel. Das neue Förderungsprogramm für Lohnnebenkosten von innovativen Start-ups wird durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ab 1. Jänner 2017 abgewickelt. Die aws fördert dabei die nachweislich bezahlten Dienstgeberbeiträge einmal jährlich. Die anwendbaren Kriterien und die Definitionen dieses Förderprogramms des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und des Bundesministerums für Verkehr, Innovation und Technologie werden im Einvernehmen mit dem Finanzministerium entwickelt.

ONE-STOP-SHOP-GRÜNDUNGSPROZESS:
Acht Tage dauert laut EU-Kommission in Österreich die Gründung einer GmbH. Damit liegt Österreich im EU-Vergleich auf den hinteren Plätzen, denn im EU-Schnitt dauert das nur 3,4 Tage. Um Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen, soll ein One-Stop-Shop mit sämtlichen Behörden geschaffen werden. GründerInnen sollen in Zukunft nicht mehrere Behördengänge absolvieren müssen, sondern nötige Daten und Formulare über ein einheitliches Unternehmensserviceportal bekommen. Eine Taskforce dazu ist bereits eingerichtet.

START-UP-VISUM / ROT-WEISS-KARTE:
Die bereits bestehende Regelung für Selbständige soll nun auch für Start-ups gelten: Dabei erhalten Antragsteller eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung – eine Rot-Weiß-Rot-Karte – für selbständige Tätigkeit in Österreich für ein Jahr, mit Verlängerungs-Option unter bestimmten Voraussetzungen. Zudem soll es mit Inkrafttreten des Start-up- Pakets eine flexible Zulassung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten im Rahmen des Rot-Weiß-Rot-Karten-Systems geben. Hier wird nun auch der Bedarf an ProgrammiererInnen in die Mangelberufsliste aufgenommen.