Sparkassen Zeitung

Economy

Ein Thema, über das man sprechen sollte

Ausgabe #6/2017 • Glück

Kaum jemand beschäftigt sich gerne mit dem Tod. In unserer westlichen Gesellschaft ist der Tod immer noch ein Tabu. Geht es jedoch darum, sein Vermögen zu vererben, sollte man konstruktiv mit diesem Thema umgehen.

Die ÖsterreicherInnen besitzen Vermögen in Höhe von rund 1,3 Billionen Euro. In den nächsten drei Jahrzehnten werden jährlich rund 17 Milliarden reines Geldvermögen vererbt, in den kommenden 15 Jahren insgesamt über 200 Milliarden Euro. Durchschnittlich erhalten alle ÖsterreicherInnen ein Erbe von 80.000 Euro. Die Anzahl der Erbschaften soll von derzeit 40.000 auf über 60.000 im Jahr 2030 ansteigen. Das Thema Erben und Vererben wird in den nächsten Jahren also immer wichtiger – Grund genug sich näher damit zu befassen.

Es ist notwendig, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen geschehen soll. Man muss seine Angelegenheiten ordnen, um alles geregelt zu hinterlassen. So kann man verhindern, dass auf die Hinterbliebenen zu Schmerz und Trauer auch noch finanzielle Sorgen oder lange Erbschaftsstreitigkeiten zukommen. Für viele Menschen ist bereits die Gründung einer Familie Anlass, sich mit dem Thema Tod auseinanderzusetzen. Die Geburt eines Kindes, der Kauf einer Eigentumswohnung, der Bau eines Hauses – ist das Erbe nicht geregelt und für die Hinterbliebenen nichtvorgesorgt, steht die Familie im Ernstfall vor dem Nichts.

In späteren Jahren haben sich viele Menschen bereits einiges aufgebaut, sie haben etwas geschaffen: ein schönes Haus, eine Eigentumswohnung, Sparbücher oder Wertpapiere, vielleicht auch Bilder und Antiquitäten. Damit die eigenen Wünsche bei der Verteilung des Vermögens an die Erben berücksichtigt werden, muss man rechtzeitig Vorsorge treffen. Sollen mit einem Teil des Vermögens auch andere bedacht werden, als im gesetzlichen Erbrecht vorgesehen sind, oder soll jemand vom Erbe ausgeschlossen werden, dann heißt es, in einem Testament alles zu regeln.

Rechtzeitig Klarheit schaffen

Je früher man im Laufe seines Lebens eine mögliche Planung des Erbes zum Thema macht, desto geringer ist die psychologische Belastung für alle Betroffenen. Der Tod liegt in weiter Ferne und die Entscheidungen fallen in dieser Situation sicher leichter. Wer noch Jahrzehnte vor sich hat, kann unbeschwerter über die Zeit nach dem eigenen Tod bestimmen. Doch je älter die Menschen sind, die über ihren Nachlass nachdenken sollten, umso schwieriger wird dieses wichtige Thema für sie.

Man sollte sich vor Augen halten, dass man mit einem Testament Klarheit schafft – für sich selbst und für die Erben. Ein Testament dient dazu, dass ein letzter Wille wirklich im Sinne des Verfassers oder der Verfasserin umgesetzt wird. Dazu muss es jedoch inhaltlich eindeutig und unmissverständlich sein und allen formalen Ansprüchen genügen. Nur so ist die Gültigkeit garantiert. Auch ein langwieriger Streit unter den Erben kann so verhindert werden.

Ein Testament einrichten

Denkt man daran ein Testament zu verfassen, so muss die Aufteilung des Erbes gut überlegt sein. Der Verfasser, die Verfasserin eines Testaments braucht meist eine gewisse Zeit, um sich Klarheit darüber zu verschaffen, wer was erben soll.

Und auch beim Aufsetzen des Testaments selbst ist einiges zu beachten. Wer die neuen Formvorschriften missachtet, denen das Testament seit dem 1. Jänner 2017 unterliegt, riskiert die Ungültigkeit der betreffenden letztwilligen Anordnung.

Ein eigenhändiges Testament wird in Handschrift verfasst und unterschrieben, ZeugInnen sind nicht notwendig. Das fremdhändige Testament kann am Computer oder von Dritten verfasst werden. Neben der eigenhändigen Unterschrift muss das Testament mit einem ebenfalls eigenhändig zu schreibenden Zusatz versehen werden. Dieser kann beispielsweise lauten: „Diese Urkunde enthält meinen letzten Willen“ oder „Mein Wille“, „Das will ich“ oder „So soll es sein“. Ein Zusatz wie „ok“ wäre hingegen unzureichend. Außerdem müssen drei gleichzeitig anwesende ZeugInnen samt eigenhändiger Unterschrift als „Testamentszeugen“ angeführt werden. Diese dürfen weder mit dem Erblasser, der Erblasserin verwandt noch im Testament bedacht sein und müssen zudem die Sprache sprechen, in der das Testament verfasst ist.

Im Testament müssen die bedachten ErbInnen mit Namen, Geburtsdatum und Geburtsort angeführt werden. Es muss klar hervorgehen, wer was erbt. Werden etwa bestimmte Möbel oder Antiquitäten an eine Person vererbt, muss festgelegt werden, ob der Wert auf den Pflichtteil angerechnet werden soll.

Auch eine dezidierte Enterbung kann im Testament festgehalten werden.

Es besteht zudem die Möglichkeit, ein Vermächtnis durchzuführen. Dabei wird beispielsweise ein Sparbuch oder ein Gegenstand einer bestimmten Person zugesprochen. Es entsteht dadurch kein Anrecht auf andere Teile der Verlassenschaft. Auch die Übernahme von etwaigen Schulden ist dadurch ausgeschlossen.

Damit das Testament in seiner letzten Fassung auch gefunden wird und zum Tragen kommt, sollte man es bei einem Notar oder einer Notarin hinterlegen, der es im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (ÖZT) registriert. Es kann auch ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden, der sich um alle Belange bei der Durchführung kümmert. Derzeit haben rund 20 Prozent der ÖsterreicherInnen ihren Nachlass durch ein Testament geregelt, im ÖZT sind über 2,2 Millionen letztwillige Verfügungen registriert.

Ans schenken denken

Besonders bei der Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten können Vorteile geschaffen werden. Auch nach der Einführung der Immobilienertragsteuer (Immo-ESt) mit Jahresbeginn 2016 stellt sich immer noch die Frage, ob Wohnungen oder Häuser nicht schon zu Lebzeiten an ErbInnen übergeben werden sollen. Denn das Thema Erbschaftssteuer steht in Österreich immer wieder im Raum. Um einer Erhöhung der Immo-ESt in den kommenden Jahren zuvorzukommen, kann eine Schenkung von Immobilien zu Lebzeiten durchaus Sinn machen.

Die Immo-ESt wird vom Verkehrswert der Immobilie berechnet. Dieser kann durch den Immobilienpreisspiegel der WKO oder durch Bewertungen von Gutachter Innen ermittelt werden.

Auch eine stückweise Übertragung der Immobilien kann überlegt werden. Bis zu einem Verkehrswert von 250.000 Euro beträgt die Immo-ESt nur 0,5 Prozent. Überträgt man erst nach fünf Jahren einen weiteren Teil, fallen bis zu einem weiteren Wert von 250.000 Euro wieder nur 0,5 Prozent an. Nur wenn die zweite Schenkung vor der Frist von fünf Jahren erfolgt, fällt die nächsthöhere Immo-ESt an.

Wohnsitze im Ausland sollten vor einem Erbschaftsfall verkauft werden, um nicht unter die dort eventuell geltende Erbschaftssteuerpflicht zu fallen.

Erben will gelernt sein

Vom Sparbuch über Wertpapierdepots, Bilder, Sammlungen und Unternehmensanteile bis zu Immobilien können die einzelnen Teile eines Vermögens reichen. Wird dieses bei der Errichtung eines Testaments aufgeteilt, stellt sich zwangsweise die Frage nach dem Wert der einzelnen Teile, damit alle ErbInnen gerecht bedacht werden können. Aber auch wenn das Vermögen nicht ganz so groß ist, ist die Bewertung von Bedeutung. Es ist ratsam hier SteuerberaterIn oder BankberaterIn hinzuziehen.

Wolfgang Traindl, Head of Erste Private Banking und Institutionelle Kunden, rät zur frühzeitigen Regelung, damit potenzielle ErbInnen nicht überfordert sind: „Es ist notwendig, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen geschehen soll. Wird ein größeres Vermögen weitergegeben, sollte der Erbe oder die Erbin bereits darauf vorbereitet sein und sich frühzeitig mit dem Thema Geldanlage beschäftigen.“ Und das nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch in dem des Erblassers oder der Erblasserin. Ein gemeinsames, vertrauensvolles Gespräch von ErblasserIn und Erbe oder Erbin bei dem oder der BankberaterIn kann dabei eine wichtige Hilfe- und Weichenstellung sein. So kann der Erblasser, die ErblasserIn sicherstellen, dass sein oder ihr Vermögen in den Händen der nächsten Generation gut aufgehoben ist und diese damit auch umgehen kann. Der zukünftige Erbe, die Erbin muss sich bewusst sein, dass eine Erbschaft das eigene Leben verändern kann. Darauf sollte man sich rechtzeitig vorbereiten. Ein wichtiger Schritt dafür ist, Grundkenntnisse der Vermögensanlage zu erwerben und abzuklären, welcher Risiko-Typ man ist. Dabei helfen erfahrene BankberaterInnen, die anhand der Anleger-Bedürfnisse die passende Geld-Strategie anbieten.

Dem wichtigen Thema Erben widmet das Erste Bank und Sparkassen Private Banking das Whitepaper „Reden wir über Erben und Vererben“, welches zahlreiche Aspekte der Vermögensweitergabe beleuchtet. Das Whitepaper wird Anfang 2018 erscheinen.