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Ausgabe #5 November/2021 • WERTEWANDEL

SPARKASSENVERBÄNDE DSGV, ACRI UND ÖSPV FÜR EU-NACHHALTIGKEITSGESETZE MIT AUGENMASS

Seit mehr als 200 Jahren haben die Sparkassen Europas den Auftrag, den Menschen und Regionen zu Wohlstand zu verhelfen. Eine auf Dauer ausgerichtete soziale und wirtschaftliche Entwicklung ist daher tief im Sparkassenwesen verwurzelt. Im Tagesgeschäft bedeutet das, dass das Bankgeschäft sowohl wirtschaftlich erfolgreich als auch unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien betrieben wird. Die Gesetze, Leitfäden und Regelungen im Bereich Nachhaltigkeit sprießen wie Schwammerln aus dem Boden. Und obwohl wir die EU bei ihrer Mission zum Klimaschutz unterstützen, sehen wir diese Entwicklung sehr kritisch. Vor allem die Erfahrungen mit dem ersten EU-Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung aus dem Jahr 2018 haben bewiesen, dass unsere Sorge berechtigt ist. Das Ziel ist gut, der Weg dorthin leider oftmals verworren und bürokratisch. Da das Thema aber politisch teilweise sehr schwierig zu diskutieren ist, haben wir uns mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und dem Italienischen Sparkassenverband (ACRI) vereint, um gemeinsam unsere Ideen vorzubringen: ja zum Ziel, aber nein zum vorgeschlagenen Weg.

Klar ist, dass überschießende gesetzliche Vorgaben bis ins kleinste Detail kontraproduktiv sind. Es braucht mehr Proportionalität für den Mittelstand, damit KMU nicht überfordert werden und insgesamt die globale Wettbewerbsfähigkeit der Union nicht gefährdet wird. Die neuen Nachhaltigkeitspakete der Kommission werden zu einer erheblichen Änderung des Rechts- und Regulierungsrahmens für den Finanzsektor und die gesamte Wirtschaft führen. Eine Überforderung der Marktteilnehmer kann dadurch vermieden werden, indem sie umfassend in den Gesetzgebungsprozess einbezogen werden, alle Rechtsakte inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt sind und realistische Fristen für die Umsetzung und Anpassung an neue rechtliche Erfordernisse eingeräumt werden. Nicht nur die Normunterworfenen benötigen ausreichend Zeit für die Rechtsbefolgung, sondern auch die EU-Aufsichtsbehörden, um die Vielzahl der ihnen übertragenen Mandate mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen. Die EU verfügt aber über den richtigen Instrumentenkasten, wie zum Beispiel Auswirkungsstudien, Konsultationen, KMU-Test, Subsidiaritäts- und Proportionalitätsprinzip, um niemanden auf diesem Weg zurückzulassen. Sparkasseninitiativen, die die finanzielle Ausgrenzung von sozial Benachteiligten bekämpfen, dürfen durch rechtliche Maßnahmen nicht erschwert werden. Ganz wichtig ist den drei Sparkassenverbänden, dass die EU-Nachhaltigkeitsagenda ein gemeinwohlorientiertes Bankwesen durch einen entsprechenden Rechtsrahmen fördert.

DIVIDENDEN: RÜCKKEHR ZUR NORMALITÄT

Die EZB hat zu Beginn der Pandemie im März 2020 die Aussetzung von Dividendenausschüttungen, Aktienrückkäufen und variablen Vergütungen empfohlen. Mit dieser Empfehlung wollte die EZB als Vorsichtsmaßnahme sicherstellen, dass neben der Unterstützung von Haushalten und Unternehmen ebenso das Vorhandensein notwendiger Liquidität im Bankensektor gewährleistet wird. Letztlich haben sich alle Kreditinstitute dazu entschlossen, der EZB-Empfehlung zu folgen.

Nun hat die EZB im Juli 2021 beschlossen, diese Empfehlung nicht weiter aufrecht zu erhalten. Gründe dafür sind die vielversprechende Wirtschaftsentwicklung und das steigende Vertrauen in Banken. Zuversichtlich zeigt sich auch die FMA, welche die Meinung der EZB teilt. Natürlich achtet die Bankenaufsicht nach wie vor darauf, dass der Finanzsektor trotz weiter anhaltender Pandemie stabil bleibt. Auch das Vertrauen in den Kapitalmarkt spielt eine Rolle: Viele AnlegerInnen erwarten sich Dividenden. In diesem Zusammenhang nehmen die Sparkassen vor Ort eine besondere Rolle ein, da die Stakeholder-Struktur vieler Institute von gemeinnützigen Stiftungen dominiert wird, die ihren Gewinn auf nachhaltige Weise in die Region investieren. In solchen Krisenzeiten ist dieser Beitrag besonders wichtig. Der Sparkassenverband setzt sich stark dafür ein, diese wichtige Rolle unserer Sparkassen den EU-Institutionen in Brüssel sowie auch der EZB in Frankfurt näherzubringen.

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